Sicher ausreiten im Straßenverkehr
Bei fast jeder größeren Runde können dem Reiter-Pferd-Gespann andere Verkehrsteilnehmer begegnen. Wir haben für euch die wichtigsten Informationen zum Reiten im Straßenverkehr zusammen gefasst.
I. Grundsätzliches
Das Reiten und Fahren auf öffentlichen Verkehrsflächen regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO), damit gelten für Reiter und Gespannführer im Prinzip die gleichen Verkehrsregeln wie für Kraftfahrzeuge. Gegenseitige Rücksicht steht an oberster Stelle.
Da der Umgang mit Pferden aber dennoch besondere Risiken birkt, gilt es als Reiter einige wichtige Punkte zu beachten:
- Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksicht
- Reiter benutzen den äußersten Rand der rechten Straßenseiten
- Fuß- und Fahrradwege sind nicht für Reiter zugelassen
- Pferde dürfen nicht aus Kraftfahrzeugen heraus oder vom Fahrrad aus geführt werden
- Mehrere Reiter zusammen bilden einen Verband, in dem immer zwei Reiter nebeneinander reiten sollten – der Verband sollte nicht länger als 25 Meter lang sein und keine größeren Lücken zwischen den einzelnen Reiterpaaren bilden
- Je nach Landkreis und Bundesland benötigt ein Reiter für sein Pferd eine sogenannte „Ausreitplakette“, die beim zuständigen Verkehrsamt beantragt werden kann
II. Die korrekte Ausrüstung
Auch für Reiter und Pferde, die am Straßenverkehr teilnehmen, gibt es bestimmte Ausrüstungskriterien, die unbedingt erfüllt werden müssen. Es ist zwar toll, wenn ihr euer Pferd lediglich am Halfter und Strick reiten könnt, allerdings ist diese Ausrüstung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig. Bedenkt immer, dass ihr nicht nur euch selbst und euer Pferd in Gefahr bringt, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer. Egal wie gut ein Pferd ausgebildet ist, letztlich bleibt es doch ein Fluchttier und stellt somit immer eine potentielle Gefahr dar. Deswegen solltet ihr und auch euer Pferd möglichst verkehrsgerecht ausgestattet sein. Dazu gehören im Grunde Zaumzeug, Sattel, Reithelm und über Knöchel hohes Schuhwerk. Laut der Straßenverkehrsordnung ist es auch nur geeigneten Reiter gestattet am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Als geeigneter Reiter zählt ein Jeder, der ausreichend auf das Pferd einwirken kann und somit weder sich selbst, noch Andere gefährdet – dies gilt sowohl für Reiter, als auch für Personen, die ihr Pferd lediglich führen. Gerade auch beim Reiten in der Dämmerung oder gar im Dunkeln sollte möglichst viel Wert auf die passende Ausrüstung gelegt werden: Batteriebetriebene Beleuchtung für Helm und Sattel, Reflektorweste oder auch Leuchtgamaschen haben sich hierbei besonders bewährt.
- Reflex-Hufglocken und Reflex-Weste von Krämer:
III. Reiten oder Führen?
Eines der häufigsten Streitthemen, wenn es um das Reiten im Gelände geht, betrifft wohl die Unterscheidung zwischen Reiten und Führen. In vielen Wald- und Wiesengebieten wird durch entsprechende Verkehrszeichen geregelt, ob und wo ein Reiter mit seinem Pferd lang reiten darf und wo nicht. Wo im Straßenverkehr das Durchfahrt verboten Schild Reiter ausnimmt, sind Reiter auf Reitverbotsschildern ausdrücklich angewiesen, dort nicht lang zu reiten. Die Schilder unterscheiden sich insofern, dass in dem roten Kreis explizit ikonisch eine Reiterfigur abgebildet ist, die auf den üblichen Schildern im Straßenverkehr fehlt. Lange Zeit hielt sich der Grundsatz, dass auf Reitverbotswegen auch das Führen von Pferden nicht zulässig sei - durch einen Präzedenzfall 2015 wurde in dieser Hinsicht Klarheit geschaffen:
Reiten und Führen sind grundsätzlich zwei verschiedene Tätigkeiten. Auf Wegen, auf denen das Reiten verboten ist, ist das Führen hingegen erlaubt. So können Reiter künftig kurz vorher absteigen, den Weg passieren und hinterher wieder aufsteigen. Ausnahmen bilden natürlich grundsätzliche Verbotsschilder, die den Durchweg im Allgemeinen untersagen.
IV. Vorsicht ist besser als Nachsicht
Diesen Leitsatz sollte sich jeder Reiter einprägen und sich auch möglichst danach richten. Das Pferd muss im Straßenverkehr zwar auf der Straße geführt oder geritten werden und wird somit als ‚normaler‘ Verkehrsteilnehmer angesehen, dennoch ist er im Vergleich zu Kraftfahrzeugen der schwächere Teilnehmer am Straßenverkehr und sollte dementsprechend immer auch mit den Fehlern anderer rechnen. Reitet und überquert deshalb nur dann eine Straße, wenn es wirklich unbedingt nötig ist. Sichert euch durch aufmerksames Verhalten lieber dreifach ab und wartet bis wirklich kein Auto mehr in Sicht ist – erst dann wird die Straße überquert. Durch helle Kleidung macht ihr die Autofahrer schon früh auf euch aufmerksam – durch gestikulierende Handbewegungen könnt ihr die Fahrer zu einem langsameren Tempo auffordern oder auch vorbei winken, falls es die Situation zulässt. Auf öffentlichen Straßen solltet ihr prinzipiell nur im Schritt unterwegs sein – auch wenn der Grasstreifen noch so breit ist und zum Galopp einlädt: Im Schritt habt ihr die größte Kontrolle über euer Pferd. Achtet darüber hinaus auch nicht nur auf die anderen Verkehrsteilnehmer, sondern reitet möglichst vorausschauend, um rechtzeitig Situation ausmachen zu können, in denen vielleicht sogar euer Pferd zur Gefahr werden könnte, indem es zur Seite springt oder durch geht.
V. Ausreichend üben
Ist euer Pferd noch jung oder verfügt ihr selbst nur über wenig Erfahrung im Straßenverkehr, dann sollten ihr euch möglichst immer einem erfahrenen Reiter anschließen und ansonsten jegliche Straßen meiden. Ist das Pferd hingegen noch jung und ihr wollt es an den Straßenverkehr gewöhnen, so tut dies nur auf einem abgesperrten Platz und in sicherer Umgebung zum Stall. Vielleicht könnt ihr euch sogar innerhalb eurer Stallgemeinschaft absprechen und zusammen mit euren Pferden üben. Zu Beginn reicht wohl ein parkendes Auto (natürlich immer abgesprochen mit dem Fahrzeughalter!). Nun könnt ihr euch langsam steigern und zum Beispiel jemanden bitten, mit dem Auto langsam an euch vorbei zu fahren. Wird euer Pferd sicherer, so könnt ihr die Ausritte langsam ausdehnen – am geeignetsten sind Ausritte mit zwei oder mehr erfahrenen und unerschrockenen Pferden. So wird das noch junge, unerfahrene Pferd von den erfahrenen Pferden umrahmt, die ihm wiederum ausreichend Sicherheit geben. Es geht letztlich nicht nur um eure Sicherheit: Ihr übernehmt auch die Verantwortung gegenüber eures Pferdes, euren Mitreitern und auch den übrigen Verkehrsteilnehmern.
VI. Wohin mit den Äpfeln?
Ob auf öffentlichen Straßen, in Ortschaften oder gar auf Landwegen abgeäppelt werden muss, regelt im Normalfall jede Gemeinde für sich selbst. Bundeseinheitlich gilt nach der Straßenverkehrsordnung allerdings der Grundsatz, dass jegliche Verschmutzung entfernt werden muss – vor allem wenn durch diese eine erhöhte Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer droht. Erkundigt euch am besten bei eurer Gemeinde, wie es gehandhabt wird.
Viel Spaß im Gelände!